Gute Nachricht für gemeinnützige Sportvereine:

Durch das vom Gesetzgeber verabschiedete Jahressteuergesetz 2020 sind seit Monatsbeginn zahlreiche Entlastungen für gemeinnützige Sportvereine in Kraft getreten!

Die Änderungen im Überblick:

  • Anhebung des Übungsleiter-Freibetrages von 2.400 € auf 3.000 €
  • Anhebung des Ehrenamts-Freibetrages von 720 € auf 840 €
  • Anhebung der Besteuerungsgrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb von 35.000 € auf 45.000 €
  • Anhebung der Kleinbetragsspende von 200 € auf 300 €
  • Aufhebung der Pflicht, zufließende Mittel zeitnah verwenden zu müssen, soweit die jährlichen Einnahmen 45.000 € nicht übersteigen

Detaillierte Informationen findet ihr hier.